Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Zeitvorrückung tritt nach zwei Jahren, die der Wachebeamte der Verwendungsgruppe W2 in der höchsten Gehaltsstufe der Dienstklasse III verbracht hat, ein; diese Zeitvorrückung findet nur statt, wenn der Wachebeamte eine mindestens „gute“ Dienstbeurteilung aufweist. Die §§ 10 § 125 und 113i Oö. Landes-Gehaltsgesetz sind sinngemäß anzuwendenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. (Anm: LGBl.Nr. 87/2016)
(3) Ist der Gehalt der niedrigsten in der neuen Dienstklasse für die Verwendungsgruppe des Wachebeamten vorgesehenen Gehaltsstufe niedriger als der bisherige Gehalt oder ist er diesem gleich, so gebührt dem Wachebeamten der in der neuen Dienstklasse vorgesehene nächsthöhere Gehalt.
(2) Die Zeitvorrückung tritt nach zwei Jahren, die der Wachebeamte der Verwendungsgruppe W2 in der höchsten Gehaltsstufe der Dienstklasse III verbracht hat, ein; diese Zeitvorrückung findet nur statt, wenn der Wachebeamte eine mindestens „gute“ Dienstbeurteilung aufweist. Die §§ 10 § 125 und 113i Oö. Landes-Gehaltsgesetz sind sinngemäß anzuwendenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. (Anm: LGBl.Nr. 87/2016)
(3) Ist der Gehalt der niedrigsten in der neuen Dienstklasse für die Verwendungsgruppe des Wachebeamten vorgesehenen Gehaltsstufe niedriger als der bisherige Gehalt oder ist er diesem gleich, so gebührt dem Wachebeamten der in der neuen Dienstklasse vorgesehene nächsthöhere Gehalt.