§ 80 K-VStR 1998

Villacher Stadtrecht 1998 - K-VStR 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.02.2023 bis 31.12.9999
Paragraph 80,Der Magistrat
  1. (1)Absatz einsDie Geschäfte der Stadt sind durch den Magistrat zu besorgen.

Stand vor dem 16.02.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 16.02.2023
Paragraph 80,Der Magistrat
  1. (1)Absatz einsDie Geschäfte der Stadt sind durch den Magistrat zu besorgen.

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