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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) Der Verteidiger ist über alle ihm in dieser Eigenschaft zukommenden Mitteilungen zur Verschwiegenheit verpflichtet GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
(3) (Verfassungsbestimmung) Gemeindebeamte (Beamte des Gemeindeverbands), welche die Verteidigung übernehmen, sind in Ausübung dieses Amts an keine Weisungen gebunden.
(4) Die Bestellung eines Verteidigers schließt nicht aus, dass der Beschuldigte im eigenen Namen Erklärungen abgibt.
(2) Der Verteidiger ist über alle ihm in dieser Eigenschaft zukommenden Mitteilungen zur Verschwiegenheit verpflichtet GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
(3) (Verfassungsbestimmung) Gemeindebeamte (Beamte des Gemeindeverbands), welche die Verteidigung übernehmen, sind in Ausübung dieses Amts an keine Weisungen gebunden.
(4) Die Bestellung eines Verteidigers schließt nicht aus, dass der Beschuldigte im eigenen Namen Erklärungen abgibt.