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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Disziplinarstrafen, die mittels Disziplinarverfügung verhängt werden können, sind:
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(3) Der (Die) Beschuldigte und die Dienstbehörde können gegen die Disziplinarverfügung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Der rechtzeitige Einspruch setzt die Disziplinarverfügung außer Kraft; die Disziplinarkommission hat zu entscheiden, ob ein Verfahren einzuleiten ist (§ 149 Abs. 1). (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)
(2) Disziplinarstrafen, die mittels Disziplinarverfügung verhängt werden können, sind:
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(3) Der (Die) Beschuldigte und die Dienstbehörde können gegen die Disziplinarverfügung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erheben. Der rechtzeitige Einspruch setzt die Disziplinarverfügung außer Kraft; die Disziplinarkommission hat zu entscheiden, ob ein Verfahren einzuleiten ist (§ 149 Abs. 1). (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)