Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften ergangenen Bescheide und abgeschlossenen Verträge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt.
(2) Die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften ergangenen Bescheide und abgeschlossenen Verträge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt.