§ 170 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Abweichend von § 85 § 170 Oö. LVBG bzw. § 113i Oö. LGG tritt an die Stelle des Verweises „§ 66 Oö. GGGBG 2001“ sinngemäß der Verweis „§ 232 Oö seit 31.07.2021 weggefallen. GDG 2002.“

(Anm: LGBl.Nr. 87/2016)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.07.2021
Abweichend von § 85 § 170 Oö. LVBG bzw. § 113i Oö. LGG tritt an die Stelle des Verweises „§ 66 Oö. GGGBG 2001“ sinngemäß der Verweis „§ 232 Oö seit 31.07.2021 weggefallen. GDG 2002.“

(Anm: LGBl.Nr. 87/2016)

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