§ 171 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Bei Beamtinnen und Beamten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 171 Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2017 bereits in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde (zum Gemeindeverband) stehen, ändert sich der bereits bestehende Urlaubsstichtag nichtGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl.Nr. 87/2016)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.07.2021
Bei Beamtinnen und Beamten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 171 Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2017 bereits in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde (zum Gemeindeverband) stehen, ändert sich der bereits bestehende Urlaubsstichtag nichtGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl.Nr. 87/2016)

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