§ 31 K-KStR 1998

Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
§ 31

Enden des Mandates

Das Mandat eines Mitgliedes des Gemeinderates endet durch Tod, durch Ablauf der Amtsperiode des Gemeinderates, durch Erklärung des Mandatsverlustes oder durch eine an den Bürgermeister gerichtete schriftliche Verzichtserklärung.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 28.10.1998 bis 31.12.2022
§ 31

Enden des Mandates

Das Mandat eines Mitgliedes des Gemeinderates endet durch Tod, durch Ablauf der Amtsperiode des Gemeinderates, durch Erklärung des Mandatsverlustes oder durch eine an den Bürgermeister gerichtete schriftliche Verzichtserklärung.

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