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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 78 und 94e Abs. 2 Z. 2 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 101/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 102/1999 wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 78 und 94e Abs. 2 Z. 2 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 101/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 102/1999 wird verordnet: