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SicherheitsAnl. 1 Oö. DOK-V – Land- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Dienstnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
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Bezeichnung der Arbeitsstätte:
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Adresse:
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Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung
und -beurteilung beschäftigten Dienstnehmer:
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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 77 der OöForstwirtschaft seit 31.12.2019 weggefallen. Landarbeitsordnung 1989) wurden keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
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Ermittlung durchgeführt von:
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Datum, Unterschrift:
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SicherheitsAnl. 1 Oö. DOK-V – Land- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Dienstnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
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Bezeichnung der Arbeitsstätte:
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Adresse:
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Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung
und -beurteilung beschäftigten Dienstnehmer:
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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 77 der OöForstwirtschaft seit 31.12.2019 weggefallen. Landarbeitsordnung 1989) wurden keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
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Ermittlung durchgeführt von:
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Datum, Unterschrift:
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