Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - Ergänzungszulage (K-D 1994 E) Fundstelle (weggefallen)

Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - Ergänzungszulage

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 2. Mai 2000, über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994StF: LGBl Nr 31/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 254 Abs 5 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes - Ergänzungszulage (K-D 1994, LGBl Nr 71, zuletzt geändert durch LGBl Nr 71/1998, wird verordnet:

E) Fundstelle seit 31.12.2000 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2000

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.2000
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 2. Mai 2000, über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994StF: LGBl Nr 31/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 254 Abs 5 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes - Ergänzungszulage (K-D 1994, LGBl Nr 71, zuletzt geändert durch LGBl Nr 71/1998, wird verordnet:

E) Fundstelle seit 31.12.2000 weggefallen.

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