§ 1 K-D 1994 E (weggefallen)

Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - Ergänzungszulage

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999
§ 1

Der Mindestsatz im Sinne des § 254 Abs 5 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes1 K-D 1994 beträgt ab 1E seit 31.12.2000 weggefallen. Jänner 2000:

1.

für den Beamten S 8312,- und erhöht sich für den verheirateten Beamten oder für den Beamten, dessen Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, wenn er verpflichtet ist, für den Unterhalt seines früheren Ehegatten aufzukommen oder dazu beizutragen, um S 3547,- und für jedes Kind, für das dem Beamten eine Kinderzulage gebührt, um S 885,-;

2.

für den überlebenden Ehegatten S 8312,- und erhöht sich für jedes Kind, für das dem überlebenden Ehegatten eine Kinderzulage gebührt, um S 885,-;

3.

für eine Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

S 3104,- und nach diesem Zeitpunkt S 5516,-;

4.

für eine Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

S 4661,- und nach diesem Zeitpunkt S 8312,-;

5.

für einen früheren Ehegatten S 8312,-.

Stand vor dem 31.12.2000

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.2000
§ 1

Der Mindestsatz im Sinne des § 254 Abs 5 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes1 K-D 1994 beträgt ab 1E seit 31.12.2000 weggefallen. Jänner 2000:

1.

für den Beamten S 8312,- und erhöht sich für den verheirateten Beamten oder für den Beamten, dessen Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, wenn er verpflichtet ist, für den Unterhalt seines früheren Ehegatten aufzukommen oder dazu beizutragen, um S 3547,- und für jedes Kind, für das dem Beamten eine Kinderzulage gebührt, um S 885,-;

2.

für den überlebenden Ehegatten S 8312,- und erhöht sich für jedes Kind, für das dem überlebenden Ehegatten eine Kinderzulage gebührt, um S 885,-;

3.

für eine Halbwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

S 3104,- und nach diesem Zeitpunkt S 5516,-;

4.

für eine Vollwaise bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

S 4661,- und nach diesem Zeitpunkt S 8312,-;

5.

für einen früheren Ehegatten S 8312,-.

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