§ 2 K-D 1994 E (weggefallen)

Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - Ergänzungszulage

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999
§ 2

(1) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz§ 2 K-D 1994, LGBl Nr 64/1999, außer Kraft E seit 31.12.2000 weggefallen.

(2) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2000

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.2000
§ 2

(1) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz§ 2 K-D 1994, LGBl Nr 64/1999, außer Kraft E seit 31.12.2000 weggefallen.

(2) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.

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