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(1) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz§ 2 K-D 1994, LGBl Nr 64/1999, außer Kraft E seit 31.12.2000 weggefallen.
(2) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.
(1) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Mindestsätze für die Bemessung der Ergänzungszulage nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz§ 2 K-D 1994, LGBl Nr 64/1999, außer Kraft E seit 31.12.2000 weggefallen.
(2) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.