§ 2 K-EV (weggefallen)

Kärntner Ehrenzeichenverordnung - K-EV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.11.2019 bis 31.12.9999
§ 2 K-EV

Kärntner Landesorden in Silber

(1) Der Kärntner Landesorden in Silber gelangt als Ordenskette zur Verleihung seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Silber zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerischer Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist in Silber ausgeführt. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift "Pro Carinthia".

Stand vor dem 08.11.2019

In Kraft vom 15.12.2001 bis 08.11.2019
§ 2 K-EV

Kärntner Landesorden in Silber

(1) Der Kärntner Landesorden in Silber gelangt als Ordenskette zur Verleihung seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Silber zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerischer Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist in Silber ausgeführt. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift "Pro Carinthia".

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