§ 3 K-EV (weggefallen)

Kärntner Ehrenzeichenverordnung - K-EV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.11.2019 bis 31.12.9999
II§ 3 K-EV seit 08.11.2019 weggefallen. Abschnitt

Ehrenzeichen des Landes Kärnten

§ 3

Großes Goldenes Ehrenzeichen

(1) Das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Halsdekoration zur Verleihung und wird an einem 4 cm breiten gelbrot-weißen Band um den Hals getragen.

(2) Das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 5 cm), dessen Felder in Email gelbrot-weiß ausgelegt sind; zwischen den Kreuzschenkeln befinden sich jeweils fünf vergoldete Strahlen. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.

(3) Frauen tragen das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens an einem maschenartig genähten gelb-rot-weißen Band.

Stand vor dem 08.11.2019

In Kraft vom 15.12.2001 bis 08.11.2019
II§ 3 K-EV seit 08.11.2019 weggefallen. Abschnitt

Ehrenzeichen des Landes Kärnten

§ 3

Großes Goldenes Ehrenzeichen

(1) Das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Halsdekoration zur Verleihung und wird an einem 4 cm breiten gelbrot-weißen Band um den Hals getragen.

(2) Das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 5 cm), dessen Felder in Email gelbrot-weiß ausgelegt sind; zwischen den Kreuzschenkeln befinden sich jeweils fünf vergoldete Strahlen. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.

(3) Frauen tragen das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens an einem maschenartig genähten gelb-rot-weißen Band.

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