§ 4 K-EV (weggefallen)

Kärntner Ehrenzeichenverordnung - K-EV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.11.2019 bis 31.12.9999
§ 4 K-EV

Großes Ehrenzeichen

(1) Das Große Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Steckkreuz zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Großen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rotweiß ausgelegt sind. Das Kreuz liegt auf einem achtspitzigen, vergoldeten Strahlenstern auf (Durchmesser 7 cm). Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Die Rückseite ist mit einer Broschierung versehen.

Stand vor dem 08.11.2019

In Kraft vom 15.12.2001 bis 08.11.2019
§ 4 K-EV

Großes Ehrenzeichen

(1) Das Große Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Steckkreuz zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Großen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rotweiß ausgelegt sind. Das Kreuz liegt auf einem achtspitzigen, vergoldeten Strahlenstern auf (Durchmesser 7 cm). Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Die Rückseite ist mit einer Broschierung versehen.

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