§ 9 K-EV (weggefallen)

Kärntner Ehrenzeichenverordnung - K-EV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.11.2019 bis 31.12.9999
§ 9 K-EV

Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber

(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist versilbert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Wappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend - durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.

Stand vor dem 08.11.2019

In Kraft vom 15.12.2001 bis 08.11.2019
§ 9 K-EV

Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber

(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist versilbert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Wappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend - durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.

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