Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Im Vertrag ist jedenfalls zu bestimmen, dass der Gemeindearzt jede Verhinderung an der Besorgung der ihm auf Grund des Vertrages obliegenden Aufgaben unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen, für eine geeignete Vertretung zu sorgen und der Gemeinde bekannt zu geben hat, wer diese ausübt.
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(2) Im Vertrag ist jedenfalls zu bestimmen, dass der Gemeindearzt jede Verhinderung an der Besorgung der ihm auf Grund des Vertrages obliegenden Aufgaben unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen, für eine geeignete Vertretung zu sorgen und der Gemeinde bekannt zu geben hat, wer diese ausübt.