Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnungen über Pflichten der Dienstgeber
und der Bediensteten
Die Landesregierung hat in Durchführung dieses Abschnittes durch Verordnung insbesondere näher zu regeln:
a) | die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, wobei die Art der Tätigkeiten und die Größe der Dienststelle, Arbeitsstätte, Baustelle oder auswärtigen Arbeitsstelle zu berücksichtigen sind; | |||||||||
b) | Arbeiten, mit denen weibliche Bedienstete nicht oder nur unter Bedingungen und Einschränkungen beschäftigt werden dürfen; | |||||||||
c) | Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Bediensteten bei Nacht-, Schicht- und Wechseldienst. |
Verordnungen über Pflichten der Dienstgeber
und der Bediensteten
Die Landesregierung hat in Durchführung dieses Abschnittes durch Verordnung insbesondere näher zu regeln:
a) | die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, wobei die Art der Tätigkeiten und die Größe der Dienststelle, Arbeitsstätte, Baustelle oder auswärtigen Arbeitsstelle zu berücksichtigen sind; | |||||||||
b) | Arbeiten, mit denen weibliche Bedienstete nicht oder nur unter Bedingungen und Einschränkungen beschäftigt werden dürfen; | |||||||||
c) | Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Bediensteten bei Nacht-, Schicht- und Wechseldienst. |