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Legende:
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(2) Die Kärntner Landesregierung hat nach Anhörung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten mit Verordnung die Rebsorten, die auf Grund des Klimas und der Bodenbeschaffenheit geeignet sind, im Durchschnitt der Jahre hochwertiges Traubenmaterial hervorzubringen, nach Namen mit etwaigen synonymen Bezeichnungen und der Traubenfarbe zu klassifizieren§ 6 K-WG seit 14.12.2020 weggefallen.
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(2) Die Kärntner Landesregierung hat nach Anhörung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten mit Verordnung die Rebsorten, die auf Grund des Klimas und der Bodenbeschaffenheit geeignet sind, im Durchschnitt der Jahre hochwertiges Traubenmaterial hervorzubringen, nach Namen mit etwaigen synonymen Bezeichnungen und der Traubenfarbe zu klassifizieren§ 6 K-WG seit 14.12.2020 weggefallen.