Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern Salzburgs (Vbg. KASLVSS) Fundstelle (weggefallen)

Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern Salzburgs

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern des Landes Salzburg

StF: LGBl.NrSalzburgs (Vbg. 40/1975

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 des Sozialhilfegesetzes, LGBl.NrKASLVSS) Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. 26/1971, wird verordnet:

Anmerkung

Die Anlage zur Verordnung der Vorarlberger Landesregierung LGBl.Nr. 47/1973 ist abgedruckt unter „Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol"

Stand vor dem 01.01.2018

In Kraft vom 05.09.1975 bis 01.01.2018
Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern des Landes Salzburg

StF: LGBl.NrSalzburgs (Vbg. 40/1975

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 des Sozialhilfegesetzes, LGBl.NrKASLVSS) Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. 26/1971, wird verordnet:

Anmerkung

Die Anlage zur Verordnung der Vorarlberger Landesregierung LGBl.Nr. 47/1973 ist abgedruckt unter „Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol"

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