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Legende:
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Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 21 des Sozialhilfegesetzes, LGBl.NrKASLVSS) Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. 26/1971, wird verordnet:
Anmerkung
Die Anlage zur Verordnung der Vorarlberger Landesregierung LGBl.Nr. 47/1973 ist abgedruckt unter „Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol"
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 21 des Sozialhilfegesetzes, LGBl.NrKASLVSS) Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. 26/1971, wird verordnet:
Anmerkung
Die Anlage zur Verordnung der Vorarlberger Landesregierung LGBl.Nr. 47/1973 ist abgedruckt unter „Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol"