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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Abs. 1 gilt nicht in Fällen, wenn die Nächtigung aus triftigen Gründen wie zB im Rahmen der Schul- oder Berufsausbildung, der Ausübung des Berufes oder einer Ferialpraxis oder von Reisen oder Wanderungen erfolgt und die Billigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
(2) Abs. 1 gilt nicht in Fällen, wenn die Nächtigung aus triftigen Gründen wie zB im Rahmen der Schul- oder Berufsausbildung, der Ausübung des Berufes oder einer Ferialpraxis oder von Reisen oder Wanderungen erfolgt und die Billigung der Erziehungsberechtigten vorliegt.