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Bewertungskriterien
(1) Bei der Bewertung sind die im § 184 Oö. GDG 2002 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.
(2) Fachwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 1 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Einfache Fähig- Durch einfache Arbeitsanweisung
keiten und Kennt- vermittelbare Grundkenntnisse sind
nisse erforderlich.
2. Fachliche Grund- Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für
kenntnisse - einfache und standardisierte
Arbeitsvorgänge oder
- die Verwendung einfacher technischer
Einrichtungen
sind erforderlich.
3. Fachkenntnisse Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder
methodische Kenntnisse in bestimmten
Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten
oder Kenntnisse zum Gebrauch von
Spezialeinrichtungen sind erforderlich.
4. Fortgeschrittene Im Arbeitsprozess gewonnene und durch
Fachkenntnisse zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)
erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.
5. Grundlegende Durch breite Erfahrung, zusätzliche
spezielle oder Weiterbildung oder formelle Fach- oder
wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse,
Kenntnisse die das Können und Verstehen von Techniken,
Methoden und Zusammenhängen sowie
wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze
ermöglichen, sind erforderlich.
6. Ausgereifte Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis
spezielle oder erworbene, fundierte Kenntnisse in
wissenschaftliche Spezialgebieten oder das Wissen zur
Kenntnisse Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind
erforderlich.
7. Beherrschung Durch langjährige Erfahrung sowie durch
von komplexen umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse
Aufgaben oder zur Beherrschung von
von Spezial- - Techniken und Theorien einschließlich ihrer
bereichen Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet
oder
- komplexen und vielschichtigen
Aufgabengebieten
sind erforderlich.
Abstufungen | Merkmale | ||
1. | Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse | Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich. | |
|
|
| |
2. | Fachliche Grundkenntnisse | Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für | |
|
| - | einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder |
|
| - | die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen |
|
| sind erforderlich. | |
|
|
| |
3. | Fachkenntnisse | Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich. | |
|
|
| |
4. | Fortgeschrittene Fachkenntnisse | Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich. | |
|
|
| |
5. | Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse | Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich. | |
|
|
|
|
6. | Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse | Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich. | |
|
|
|
|
7. | Beherrschung von komplexen Aufgaben | Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von | |
| oder von Spezialbereichen | - | Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder |
|
| - | komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten |
|
| sind erforderlich. | |
(3) Managementwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Minimal Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung
und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und
keine Überwachung anderer Stellen umfasst.
2. Begrenzt Durchführung oder Überwachung der Durchführung
einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach
klar festgelegter Aufgaben unter angemessener
Berücksichtigung ihrer Beziehung zu
angrenzenden Sachgebieten.
3. Homogen Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach
weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder
verwandten Teilbereichen sowie externe
Koordination mit anderen Funktionen oder
Bereichen.
4. Heterogen Integration und Koordination von Funktionen
oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder
Komplexität eigene und teilweise divergierende
Zielsetzungen entwickeln.
5. Breit Integration und Koordination von allen
Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens
oder der Organisation.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Minimal | Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst. |
|
|
|
2. | Begrenzt | Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten. |
|
|
|
3. | Homogen | Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen. |
|
|
|
4. | Heterogen | Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln. |
|
|
|
5. | Breit | Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation. |
(4) Umgang mit Menschen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Minimal Eine durchschnittliche Höflichkeit und
Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist
erforderlich.
2. Wichtig Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten
und zu unterstützen, ist von Bedeutung.
3. Unentbehrlich Die Fähigkeit, andere zu verstehen,
anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln,
ist unerlässliche Voraussetzung.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Minimal | Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich. |
|
|
|
2. | Wichtig | Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen, ist von Bedeutung. |
|
|
|
3. | Unentbehrlich | Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln, ist unerlässliche Voraussetzung. |
(5) Denkrahmen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Strikte Routine Einfache und detaillierte Anweisungen
bestimmen das Denken.
2. Routine Standardisierte Routineabläufe und genaue
Anweisungen bestimmen das Denken.
3. Teilroutine Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen
unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie
vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das
Denken.
4. Methoden und Wesentlich verschiedenartige
Normen Verfahrensweisen unter Verwendung von
bekannten Methoden und Normen bestimmen das
Denken.
5. Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und Richtlinien
Ziele sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen
bestimmen das Denken.
6. Grob definierte Grob definierte Unternehmens- oder
Grundsätze, Organisationsrichtlinien und spezifizierte
Zielsetzungen Unternehmens- oder Organisationsziele
bestimmen das Denken.
7. Gesamt- Grundsätze der allgemeinen Unternehmens-
strategisch oder Organisationspolitik und Gesamtziele
orientiert bestimmen das Denken.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Strikte Routine | Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken. |
|
|
|
2. | Routine | Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken. |
|
|
|
3. | Teilroutine | Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken. |
|
|
|
4. | Methoden und Normen | Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken. |
|
|
|
5. | Grundsätze und Ziele | Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken. |
|
|
|
6. | Grob definierte Grundsätze, Zielsetzungen | Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken. |
|
|
|
7. | Gesamtstrategisch orientiert | Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken. |
(6) Denkanforderung (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit
§ 22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Wiederholend Identische Situationen, deren Lösung eine
einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert,
sind zu bewältigen.
2. Ähnlich Ähnliche Situationen, deren Lösung eine
sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem
Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.
3. Unterschiedlich Unterschiedliche Situationen, die eine
Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im
Rahmen des gesicherten Standes des Wissens
erfordern, sind zu bewältigen.
4. Adaptiv Komplexe Situationen, die eine Analyse,
Interpretation, Bewertung und besonders
ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind
zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.
(7) Handlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 6 5 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Detailliert ange- Direkte und detaillierte Anweisungen sowie
wiesen unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.
2. Angewiesen Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften
sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das
Handeln.
3. Standardisiert Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren,
allgemeine Arbeitsvorschriften sowie
Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen
das Handeln.
4. Richtlinien- Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der
gebunden Praxis heraus entstanden oder für die genaue
Richtlinien vorhanden sind sowie eine
allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das
Handeln.
5. Allgemein Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren,
geregelt für die generelle Regelungen oder Richtlinien
vorhanden sind, sowie die Erreichung
definierter Ziele bestimmen das Handeln.
6. Funktions- Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten
orientiert Bereichen bestimmen das Handeln.
7. Strategisch Strategische Zielsetzungen sowie die
orientiert generelle Unternehmens- oder
Organisationspolitik bestimmen das Handeln.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Wiederholend | Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen. |
|
|
|
2. | Ähnlich | Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen. |
|
|
|
3. | Unterschiedlich | Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen. |
|
|
|
4. | Adaptiv | Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besonders ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln. |
(87) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des
Verwaltungshandelns pro JahrHandlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung
mit § 22 Abs. 2 Z. 7 6 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Minimal bis 255.000 Euro
2. Sehr klein bis 450.000 Euro
3. Klein bis 2,250.000 Euro
4. Mittel bis 4,500.000 Euro
5. Groß bis 22,500.000 Euro
6. Sehr groß bis 45,000.000 Euro
7. Besonders groß bis 450,000.000 Euro
8. Total bis 4.500,000.000 Euro
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Detailliert angewiesen | Direkte und detaillierte Anweisungen sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
2. | Angewiesen | Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
3. | Standardisiert | Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
4. | Richtliniengebunden | Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
5. | Allgemein geregelt | Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln. |
|
|
|
6. | Funktionsorientiert | Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln. |
|
|
|
7. | Strategisch orientiert | Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln. |
(98) Einfluss auf ErgebnisseDimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in
Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 7 Oö. GG 2001):
Abstufungen | Merkmale | ||
1. | Minimal | bis | 285.000 Euro |
2. | Sehr klein | bis | 500.000 Euro |
3. | Klein | bis | 2,850.000 Euro |
4. | Mittel | bis | 5,000.000 Euro |
5. | Groß | bis | 28,500.000 Euro |
6. | Sehr groß | bis | 50,000.000 Euro |
7. | Besonders groß | bis | 500,000.000 Euro |
8. | Total | bis | 5.000,000.000 Euro |
(Anm: LGBl.Nr. 66/2005) |
(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 9 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
1. Gering Erbringung von Leistungen in Form der
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Gering | Erbringung von Leistungen in Form der Erlangung, Registrierung und Weitergabe von Informationen, die von anderen zur Erreichung von bestimmten Endergebnissen benutzt werden. |
|
|
|
2. | Beitragend | Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer. |
|
|
|
3. | Anteilig | Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich. |
|
|
|
4. | Entscheidend | Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet. |
Erlangung, Registrierung und Weitergabe von
von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.
2. Beitragend Erbringung von interpretierenden, beratenden
oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der
Entscheidungen und Handlungen anderer.
3. Anteilig Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern
und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der
eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden
und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.
4. Entscheidend Es besteht die volle Verantwortung für
Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der
anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.
Bewertungskriterien
(1) Bei der Bewertung sind die im § 184 Oö. GDG 2002 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.
(2) Fachwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 1 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Einfache Fähig- Durch einfache Arbeitsanweisung
keiten und Kennt- vermittelbare Grundkenntnisse sind
nisse erforderlich.
2. Fachliche Grund- Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für
kenntnisse - einfache und standardisierte
Arbeitsvorgänge oder
- die Verwendung einfacher technischer
Einrichtungen
sind erforderlich.
3. Fachkenntnisse Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder
methodische Kenntnisse in bestimmten
Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten
oder Kenntnisse zum Gebrauch von
Spezialeinrichtungen sind erforderlich.
4. Fortgeschrittene Im Arbeitsprozess gewonnene und durch
Fachkenntnisse zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)
erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.
5. Grundlegende Durch breite Erfahrung, zusätzliche
spezielle oder Weiterbildung oder formelle Fach- oder
wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse,
Kenntnisse die das Können und Verstehen von Techniken,
Methoden und Zusammenhängen sowie
wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze
ermöglichen, sind erforderlich.
6. Ausgereifte Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis
spezielle oder erworbene, fundierte Kenntnisse in
wissenschaftliche Spezialgebieten oder das Wissen zur
Kenntnisse Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind
erforderlich.
7. Beherrschung Durch langjährige Erfahrung sowie durch
von komplexen umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse
Aufgaben oder zur Beherrschung von
von Spezial- - Techniken und Theorien einschließlich ihrer
bereichen Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet
oder
- komplexen und vielschichtigen
Aufgabengebieten
sind erforderlich.
Abstufungen | Merkmale | ||
1. | Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse | Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich. | |
|
|
| |
2. | Fachliche Grundkenntnisse | Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für | |
|
| - | einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder |
|
| - | die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen |
|
| sind erforderlich. | |
|
|
| |
3. | Fachkenntnisse | Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich. | |
|
|
| |
4. | Fortgeschrittene Fachkenntnisse | Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich. | |
|
|
| |
5. | Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse | Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich. | |
|
|
|
|
6. | Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse | Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich. | |
|
|
|
|
7. | Beherrschung von komplexen Aufgaben | Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von | |
| oder von Spezialbereichen | - | Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder |
|
| - | komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten |
|
| sind erforderlich. | |
(3) Managementwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Minimal Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung
und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und
keine Überwachung anderer Stellen umfasst.
2. Begrenzt Durchführung oder Überwachung der Durchführung
einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach
klar festgelegter Aufgaben unter angemessener
Berücksichtigung ihrer Beziehung zu
angrenzenden Sachgebieten.
3. Homogen Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach
weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder
verwandten Teilbereichen sowie externe
Koordination mit anderen Funktionen oder
Bereichen.
4. Heterogen Integration und Koordination von Funktionen
oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder
Komplexität eigene und teilweise divergierende
Zielsetzungen entwickeln.
5. Breit Integration und Koordination von allen
Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens
oder der Organisation.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Minimal | Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst. |
|
|
|
2. | Begrenzt | Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten. |
|
|
|
3. | Homogen | Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen. |
|
|
|
4. | Heterogen | Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln. |
|
|
|
5. | Breit | Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation. |
(4) Umgang mit Menschen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Minimal Eine durchschnittliche Höflichkeit und
Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist
erforderlich.
2. Wichtig Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten
und zu unterstützen, ist von Bedeutung.
3. Unentbehrlich Die Fähigkeit, andere zu verstehen,
anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln,
ist unerlässliche Voraussetzung.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Minimal | Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich. |
|
|
|
2. | Wichtig | Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen, ist von Bedeutung. |
|
|
|
3. | Unentbehrlich | Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln, ist unerlässliche Voraussetzung. |
(5) Denkrahmen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Strikte Routine Einfache und detaillierte Anweisungen
bestimmen das Denken.
2. Routine Standardisierte Routineabläufe und genaue
Anweisungen bestimmen das Denken.
3. Teilroutine Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen
unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie
vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das
Denken.
4. Methoden und Wesentlich verschiedenartige
Normen Verfahrensweisen unter Verwendung von
bekannten Methoden und Normen bestimmen das
Denken.
5. Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und Richtlinien
Ziele sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen
bestimmen das Denken.
6. Grob definierte Grob definierte Unternehmens- oder
Grundsätze, Organisationsrichtlinien und spezifizierte
Zielsetzungen Unternehmens- oder Organisationsziele
bestimmen das Denken.
7. Gesamt- Grundsätze der allgemeinen Unternehmens-
strategisch oder Organisationspolitik und Gesamtziele
orientiert bestimmen das Denken.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Strikte Routine | Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken. |
|
|
|
2. | Routine | Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken. |
|
|
|
3. | Teilroutine | Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken. |
|
|
|
4. | Methoden und Normen | Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken. |
|
|
|
5. | Grundsätze und Ziele | Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken. |
|
|
|
6. | Grob definierte Grundsätze, Zielsetzungen | Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken. |
|
|
|
7. | Gesamtstrategisch orientiert | Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken. |
(6) Denkanforderung (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit
§ 22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Wiederholend Identische Situationen, deren Lösung eine
einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert,
sind zu bewältigen.
2. Ähnlich Ähnliche Situationen, deren Lösung eine
sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem
Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.
3. Unterschiedlich Unterschiedliche Situationen, die eine
Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im
Rahmen des gesicherten Standes des Wissens
erfordern, sind zu bewältigen.
4. Adaptiv Komplexe Situationen, die eine Analyse,
Interpretation, Bewertung und besonders
ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind
zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.
(7) Handlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z. 6 5 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Detailliert ange- Direkte und detaillierte Anweisungen sowie
wiesen unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.
2. Angewiesen Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften
sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das
Handeln.
3. Standardisiert Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren,
allgemeine Arbeitsvorschriften sowie
Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen
das Handeln.
4. Richtlinien- Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der
gebunden Praxis heraus entstanden oder für die genaue
Richtlinien vorhanden sind sowie eine
allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das
Handeln.
5. Allgemein Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren,
geregelt für die generelle Regelungen oder Richtlinien
vorhanden sind, sowie die Erreichung
definierter Ziele bestimmen das Handeln.
6. Funktions- Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten
orientiert Bereichen bestimmen das Handeln.
7. Strategisch Strategische Zielsetzungen sowie die
orientiert generelle Unternehmens- oder
Organisationspolitik bestimmen das Handeln.
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Wiederholend | Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen. |
|
|
|
2. | Ähnlich | Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen. |
|
|
|
3. | Unterschiedlich | Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen. |
|
|
|
4. | Adaptiv | Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besonders ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln. |
(87) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des
Verwaltungshandelns pro JahrHandlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung
mit § 22 Abs. 2 Z. 7 6 Oö. GG 2001):
---------------------------------------------------------------------
Abstufungen Merkmale
---------------------------------------------------------------------
1. Minimal bis 255.000 Euro
2. Sehr klein bis 450.000 Euro
3. Klein bis 2,250.000 Euro
4. Mittel bis 4,500.000 Euro
5. Groß bis 22,500.000 Euro
6. Sehr groß bis 45,000.000 Euro
7. Besonders groß bis 450,000.000 Euro
8. Total bis 4.500,000.000 Euro
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Detailliert angewiesen | Direkte und detaillierte Anweisungen sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
2. | Angewiesen | Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
3. | Standardisiert | Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
4. | Richtliniengebunden | Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln. |
|
|
|
5. | Allgemein geregelt | Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln. |
|
|
|
6. | Funktionsorientiert | Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln. |
|
|
|
7. | Strategisch orientiert | Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln. |
(98) Einfluss auf ErgebnisseDimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in
Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 7 Oö. GG 2001):
Abstufungen | Merkmale | ||
1. | Minimal | bis | 285.000 Euro |
2. | Sehr klein | bis | 500.000 Euro |
3. | Klein | bis | 2,850.000 Euro |
4. | Mittel | bis | 5,000.000 Euro |
5. | Groß | bis | 28,500.000 Euro |
6. | Sehr groß | bis | 50,000.000 Euro |
7. | Besonders groß | bis | 500,000.000 Euro |
8. | Total | bis | 5.000,000.000 Euro |
(Anm: LGBl.Nr. 66/2005) |
(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 9 Oö. GG 2001):
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1. Gering Erbringung von Leistungen in Form der
Abstufungen | Merkmale | |
1. | Gering | Erbringung von Leistungen in Form der Erlangung, Registrierung und Weitergabe von Informationen, die von anderen zur Erreichung von bestimmten Endergebnissen benutzt werden. |
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2. | Beitragend | Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer. |
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3. | Anteilig | Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich. |
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4. | Entscheidend | Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet. |
Erlangung, Registrierung und Weitergabe von
von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.
2. Beitragend Erbringung von interpretierenden, beratenden
oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der
Entscheidungen und Handlungen anderer.
3. Anteilig Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern
und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der
eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden
und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.
4. Entscheidend Es besteht die volle Verantwortung für
Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der
anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.