§ 2 Oö. G-EV

Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2021 bis 31.12.9999

(1) Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsgrundsätze werden folgende Verwendungen gemäß § 183 Oö. GDG 2002 den einzelnen Funktionslaufbahnen (GD) zugeordnet:

GD

Funktion

25

1.

Reinigungskraft

2.

Hilfsarbeiter/in

3.

Kanzleihilfskraft, Amtswart/in

4.

Kindergartenbusbegleitung

24

1.

Reinigungskraft im Pflegebereich

2.

Telefonist/in

23

1.

Angelernte/r Arbeiter/in

2.

Straßenarbeiter/in

3.

Portier/in

22

1.

Hausarbeiter/in

2.

Kläranlagenhelfer/in

3.

Kindergarten(Hort)helfer/in

4.

Schulhelfer/in

5.

Kanzleibedienstete/r

21

1.

Schulwart/in

2.

Badewart/in

3.

Kraftwagenlenker/in

4.

Klärwärter/in

5.

Heimhelfer/in

6.

Mitarbeiter/in im Schreibdienst

7.

Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst

8.

Führung einer Schülerausspeisung

20

1.

Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

2.

Kassier/in

3.

Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung

4.

Pflegehelfer/in

5.

Altenbetreuer/in

6.

Pflegeassistent/in

19

1.

Facharbeiter/in

2.

Klärwärter/in

3.

Leitende/r Klärwärter/in

4.

Ausbildungsmaturant/in

5.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 10 und GD 9 (bzw. für Bürgermeister vergleichbarer Gemeinden)

6.

Beamter/in des Exekutivdienstes in der Grundausbildung

18

1.

Vorarbeiter/in

2.

Klärfacharbeiter/in

3.

Leitende/r Klärfacharbeiter/in

4.

Buchhalter/in

5.

Sachbearbeiter/in

6.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 8 bis 6 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)

7.

Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

8.

Küchenleiter/in in kleinen Küchen

9.

Altenfachbetreuer/in

10.

Mitarbeiter/in einer Sozialberatungsstelle

11.

Pflegefachassistent/in

17

1.

Betriebsleiter/in (Klärwärter/in)

2.

Partieführer/in

3.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

4.

Qualifizierte/r Buchhalter/in

5.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in

6.

Erzieher/in

7.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 5 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)

16

1.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

2.

Kanzleileiter/in

3.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit besonderer Funktion

4.

Universitätsabsolvent/in in Ausbildung

5.

Behindertenpädagoge/in

6.

Küchenleiter/in in mittelgroßen Küchen

7.

Diplomierte Gesundheits- und KrankenschwesterEntfallen

8.

Zugeteilte/r Beamter/in des Exekutivdienstes

15

1.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit teilweiser Referentenfunktion

2.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

3.

Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

4.

Pflegegruppenverantwortliche/r

5.

Dienstführende/r Beamter/in des Exekutivdienstes

6.

Bedienstete/r des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege

14

1. Referent/in
2. Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben
3. Abfallberater/in

41.

BauleiterReferent/in

2.

Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

53.

SicherheitstechnikerAbfallberater/in

64.

KüchenleiterBauleiter/in in großen Küchen

7. Gruppenerzieher/in (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

85.

SozialarbeiterSicherheitstechniker/in

6.

Küchenleiter/in in großen Küchen

7.

Gruppenerzieher/in (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

8.

Sozialarbeiter/in

9.

Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 1)

10.

Leiter/in eines Gemeindewachkörpers

13

1. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)
2. Referent/in mit besonderer Funktion
3. Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)

41.

PflegedienstleiterAbteilungsleiter/in (Alten- und PflegeheimGemeinde der Kategorie 2VI)

2.

Referent/in mit besonderer Funktion

3.

Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)

4.

Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 2)

5.

Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

12

1. Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie I
2. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)
3. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

41.

Leiter/in eines Alten- und PflegeheimsGemeindeamts der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)I

2.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)

3.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

4.

Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)

5.

Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

11

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie II

2.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

3. Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)
4. Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in
10
1. Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie III

23.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIIVI)

4.

Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in

910

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie IVIII

2.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIIIVII)

89

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIV

2.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

78

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIV

67

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIIVI

56

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIIIVII

5

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII

(Anm: LGBl.Nr. 66/2005, LGBl.Nr. 66/20056/2021)

(2) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben. Soweit für die Zuordnung von Verwendungen zu den einzelnen Funktionslaufbahnen eine Einwohnerzahl festgelegt ist, ist die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

(3) Wenn durch eine Option gemäß § 165a Oö. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle 2002 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Stand vor dem 31.01.2021

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.01.2021

(1) Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsgrundsätze werden folgende Verwendungen gemäß § 183 Oö. GDG 2002 den einzelnen Funktionslaufbahnen (GD) zugeordnet:

GD

Funktion

25

1.

Reinigungskraft

2.

Hilfsarbeiter/in

3.

Kanzleihilfskraft, Amtswart/in

4.

Kindergartenbusbegleitung

24

1.

Reinigungskraft im Pflegebereich

2.

Telefonist/in

23

1.

Angelernte/r Arbeiter/in

2.

Straßenarbeiter/in

3.

Portier/in

22

1.

Hausarbeiter/in

2.

Kläranlagenhelfer/in

3.

Kindergarten(Hort)helfer/in

4.

Schulhelfer/in

5.

Kanzleibedienstete/r

21

1.

Schulwart/in

2.

Badewart/in

3.

Kraftwagenlenker/in

4.

Klärwärter/in

5.

Heimhelfer/in

6.

Mitarbeiter/in im Schreibdienst

7.

Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst

8.

Führung einer Schülerausspeisung

20

1.

Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

2.

Kassier/in

3.

Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung

4.

Pflegehelfer/in

5.

Altenbetreuer/in

6.

Pflegeassistent/in

19

1.

Facharbeiter/in

2.

Klärwärter/in

3.

Leitende/r Klärwärter/in

4.

Ausbildungsmaturant/in

5.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 10 und GD 9 (bzw. für Bürgermeister vergleichbarer Gemeinden)

6.

Beamter/in des Exekutivdienstes in der Grundausbildung

18

1.

Vorarbeiter/in

2.

Klärfacharbeiter/in

3.

Leitende/r Klärfacharbeiter/in

4.

Buchhalter/in

5.

Sachbearbeiter/in

6.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 8 bis 6 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)

7.

Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

8.

Küchenleiter/in in kleinen Küchen

9.

Altenfachbetreuer/in

10.

Mitarbeiter/in einer Sozialberatungsstelle

11.

Pflegefachassistent/in

17

1.

Betriebsleiter/in (Klärwärter/in)

2.

Partieführer/in

3.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

4.

Qualifizierte/r Buchhalter/in

5.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in

6.

Erzieher/in

7.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 5 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)

16

1.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

2.

Kanzleileiter/in

3.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit besonderer Funktion

4.

Universitätsabsolvent/in in Ausbildung

5.

Behindertenpädagoge/in

6.

Küchenleiter/in in mittelgroßen Küchen

7.

Diplomierte Gesundheits- und KrankenschwesterEntfallen

8.

Zugeteilte/r Beamter/in des Exekutivdienstes

15

1.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit teilweiser Referentenfunktion

2.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

3.

Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

4.

Pflegegruppenverantwortliche/r

5.

Dienstführende/r Beamter/in des Exekutivdienstes

6.

Bedienstete/r des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege

14

1. Referent/in
2. Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben
3. Abfallberater/in

41.

BauleiterReferent/in

2.

Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

53.

SicherheitstechnikerAbfallberater/in

64.

KüchenleiterBauleiter/in in großen Küchen

7. Gruppenerzieher/in (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

85.

SozialarbeiterSicherheitstechniker/in

6.

Küchenleiter/in in großen Küchen

7.

Gruppenerzieher/in (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

8.

Sozialarbeiter/in

9.

Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 1)

10.

Leiter/in eines Gemeindewachkörpers

13

1. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)
2. Referent/in mit besonderer Funktion
3. Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)

41.

PflegedienstleiterAbteilungsleiter/in (Alten- und PflegeheimGemeinde der Kategorie 2VI)

2.

Referent/in mit besonderer Funktion

3.

Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)

4.

Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 2)

5.

Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

12

1. Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie I
2. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)
3. Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

41.

Leiter/in eines Alten- und PflegeheimsGemeindeamts der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)I

2.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)

3.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

4.

Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)

5.

Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

11

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie II

2.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

3. Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)
4. Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in
10
1. Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie III

23.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIIVI)

4.

Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in

910

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie IVIII

2.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIIIVII)

89

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIV

2.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

78

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIV

67

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIIVI

56

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIIIVII

5

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII

(Anm: LGBl.Nr. 66/2005, LGBl.Nr. 66/20056/2021)

(2) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben. Soweit für die Zuordnung von Verwendungen zu den einzelnen Funktionslaufbahnen eine Einwohnerzahl festgelegt ist, ist die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

(3) Wenn durch eine Option gemäß § 165a Oö. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle 2002 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

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