§ 4 Vbg. VLS (weggefallen)

Verordnung der Landesregierung über das Vorarlberger Schülersportabzeichen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2022 bis 31.12.9999
(1) Für die Verleihung des Vorarlberger Schülersportabzeichens sind folgende Mindestleistungen zu erbringen.

Männliche Jugend

Bronze

Silber

Gruppe I:

Schwimmen im stehenden Wasser

3 Minuten oder mindestens 50 m

5 Minuten oder mindestens 100 m

Gruppe II:

a)

Weitsprung

3,20 m

3,60 m

oder

b)

Hochsprung

0,90 m

1,05 m

Gruppe III:

Laufen

60 m in 10,4 Sek.

60 m in 9,8 Sek.

Gruppe IV:

Schlagballweitwerfen

28 m

33 m

Gruppe V:

a)

Reckturnen
(Reck in Brusthöhe)

Felgaufschwung

Felgaufschwung und Felgumschwung

oder

b)

Bodenturnen

Rolle vorwärts und rückwärts

Radschlagen

Gruppe VI:

a)

Wandern
Reine Gehzeit
Zulässige Rast


3 Stunden
40 Minuten


4 Stunden
40 Minuten

oder

b)

Schwimmen
(in beliebiger Zeit)

200 m

300 m

Weibliche Jugend

Bronze

Silber

Gruppe I:

Schwimmen im stehenden Wasser

3 Minuten oder mindestens 50 m

5 Minuten oder mindestens 100 m

Gruppe II:

a)

Weitsprung

2,70 m

2,90 m

oder

b)

Hochsprung

0,80 m

0,90 m

Gruppe III:

Laufen

60 m in 11 Sek.

60 m in 10,4 Sek.

Gruppe IV:

Schlagballweitwerfen

18 m

21 m

Gruppe V:

a)

Reckturnen
(Reck in Brusthöhe)

Felgaufschwung

Felgaufschwung und Felgumschwung

oder

b)

Bodenturnen

Rolle vorwärts und rückwärts

Radschlagen

Gruppe VI:

a)

Wandern
Reine Gehzeit
Zulässige Rast


3 Stunden
40 Minuten


4 Stunden
40 Minuten

oder

b)

Schwimmen
(in beliebiger Zeit)

200 m

300 m

(2) Die im Abs§ 4 Vbg. 1 angeführten Leistungen sind innerhalb eines Jahres sowie innerhalb der Altersgrenzen nach § 2 zu erbringenVLS seit 14.12.2022 weggefallen. Für die Stufe Bronze erbrachte Leistungen können für die Stufe Silber nicht angerechnet werden.

Stand vor dem 14.12.2022

In Kraft vom 03.09.1980 bis 14.12.2022
(1) Für die Verleihung des Vorarlberger Schülersportabzeichens sind folgende Mindestleistungen zu erbringen.

Männliche Jugend

Bronze

Silber

Gruppe I:

Schwimmen im stehenden Wasser

3 Minuten oder mindestens 50 m

5 Minuten oder mindestens 100 m

Gruppe II:

a)

Weitsprung

3,20 m

3,60 m

oder

b)

Hochsprung

0,90 m

1,05 m

Gruppe III:

Laufen

60 m in 10,4 Sek.

60 m in 9,8 Sek.

Gruppe IV:

Schlagballweitwerfen

28 m

33 m

Gruppe V:

a)

Reckturnen
(Reck in Brusthöhe)

Felgaufschwung

Felgaufschwung und Felgumschwung

oder

b)

Bodenturnen

Rolle vorwärts und rückwärts

Radschlagen

Gruppe VI:

a)

Wandern
Reine Gehzeit
Zulässige Rast


3 Stunden
40 Minuten


4 Stunden
40 Minuten

oder

b)

Schwimmen
(in beliebiger Zeit)

200 m

300 m

Weibliche Jugend

Bronze

Silber

Gruppe I:

Schwimmen im stehenden Wasser

3 Minuten oder mindestens 50 m

5 Minuten oder mindestens 100 m

Gruppe II:

a)

Weitsprung

2,70 m

2,90 m

oder

b)

Hochsprung

0,80 m

0,90 m

Gruppe III:

Laufen

60 m in 11 Sek.

60 m in 10,4 Sek.

Gruppe IV:

Schlagballweitwerfen

18 m

21 m

Gruppe V:

a)

Reckturnen
(Reck in Brusthöhe)

Felgaufschwung

Felgaufschwung und Felgumschwung

oder

b)

Bodenturnen

Rolle vorwärts und rückwärts

Radschlagen

Gruppe VI:

a)

Wandern
Reine Gehzeit
Zulässige Rast


3 Stunden
40 Minuten


4 Stunden
40 Minuten

oder

b)

Schwimmen
(in beliebiger Zeit)

200 m

300 m

(2) Die im Abs§ 4 Vbg. 1 angeführten Leistungen sind innerhalb eines Jahres sowie innerhalb der Altersgrenzen nach § 2 zu erbringenVLS seit 14.12.2022 weggefallen. Für die Stufe Bronze erbrachte Leistungen können für die Stufe Silber nicht angerechnet werden.

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