Verordnung der Landesregierung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds (Vbg. VLSL) Fundstelle (weggefallen)

Verordnung der Landesregierung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds
StF: LGBl.Nr. 3/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Kriegsopferabgabegesetzes 1952, LGBl.Nr (Vbg. 11/1952, wird verordnet:

VLSL) Fundstelle seit 22.05.2020 weggefallen.

Stand vor dem 22.05.2020

In Kraft vom 14.02.1986 bis 22.05.2020
Verordnung der Landesregierung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds
StF: LGBl.Nr. 3/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Kriegsopferabgabegesetzes 1952, LGBl.Nr (Vbg. 11/1952, wird verordnet:

VLSL) Fundstelle seit 22.05.2020 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten