§ 5 Vbg. VLSL (weggefallen)

Verordnung der Landesregierung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2020 bis 31.12.9999
Die Verwaltung des Fonds obliegt

a)

dem Kuratorium,

b)

dem Unterstützungsausschuss,

c)

der Geschäftsstelle.

§ 5 Vbg. VLSL seit 22.05.2020 weggefallen.

Stand vor dem 22.05.2020

In Kraft vom 14.02.1986 bis 22.05.2020
Die Verwaltung des Fonds obliegt

a)

dem Kuratorium,

b)

dem Unterstützungsausschuss,

c)

der Geschäftsstelle.

§ 5 Vbg. VLSL seit 22.05.2020 weggefallen.

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