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(2) Die Geschäftsstelle hat alljährlich bis spätestens 1§ 12 Vbg. Juli den Rechnungsabschluss über das abgelaufene Kalenderjahr unter Anschluss des Revisionsberichtes des Amtes der Landesregierung sowie den Rechenschaftsbericht dem Kuratorium zur Beschlussfassung vorzulegen und nach dessen Beschlussfassung an die Landesregierung zur Genehmigung und Vorlage an den Landtag weiterzuleitenVLSL seit 22.05.2020 weggefallen.
(2) Die Geschäftsstelle hat alljährlich bis spätestens 1§ 12 Vbg. Juli den Rechnungsabschluss über das abgelaufene Kalenderjahr unter Anschluss des Revisionsberichtes des Amtes der Landesregierung sowie den Rechenschaftsbericht dem Kuratorium zur Beschlussfassung vorzulegen und nach dessen Beschlussfassung an die Landesregierung zur Genehmigung und Vorlage an den Landtag weiterzuleitenVLSL seit 22.05.2020 weggefallen.