§ 13 GbedG 1988 (weggefallen)

Gemeindebedienstetengesetz 1988

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2005 bis 31.12.9999
Die Dienstzeit des Gemeindebeamten beginnt mit dem im Ernennungsdekret festgesetzten Tag, mangels einer solchen Festsetzung an dem Tag, an welchem der Dienst tatsächlich angetreten oder - im Falle der Übernahme aus dem kündbaren in das unkündbare Dienstverhältnis - das Ernennungsdekret zugestellt wird§ 13 GbedG 1988 seit 09.06.2005 weggefallen.

Stand vor dem 09.06.2005

In Kraft vom 14.10.1988 bis 09.06.2005
Die Dienstzeit des Gemeindebeamten beginnt mit dem im Ernennungsdekret festgesetzten Tag, mangels einer solchen Festsetzung an dem Tag, an welchem der Dienst tatsächlich angetreten oder - im Falle der Übernahme aus dem kündbaren in das unkündbare Dienstverhältnis - das Ernennungsdekret zugestellt wird§ 13 GbedG 1988 seit 09.06.2005 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten