Anl. 1 K-HKH (weggefallen)

Kärntner Heimverordnung - K-HeimVO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.08.2023 bis 31.12.9999
(LGBl Nr 78/2022)Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2022,)
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt, soweit in Abs. 2 nicht anders bestimmt, am 1. Oktober 2022 in Kraft.Diese Verordnung tritt, soweit in Absatz 2, nicht anders bestimmt, am 1. Oktober 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Abweichend von Abs. 1 treten die Bestimmungen der §§ 24 Abs. 1, 1a, 1b und 1c, Abs. 3 und Abs. 8 und 24a am 1. Jänner 2023 und der §§ 12a und 25a am 1. Juli 2023 in Kraft.Abweichend von Absatz eins, treten die Bestimmungen der Paragraphen 24, Absatz eins,, 1a, 1b und 1c, Absatz 3 und Absatz 8 und 24a am 1. Jänner 2023 und der Paragraphen 12 a und 25a am 1. Juli 2023 in Kraft.
Anl. 1 K-HKH seit 03.08.2023 weggefallen.

Stand vor dem 03.08.2023

In Kraft vom 01.10.2022 bis 03.08.2023
(LGBl Nr 78/2022)Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2022,)
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt, soweit in Abs. 2 nicht anders bestimmt, am 1. Oktober 2022 in Kraft.Diese Verordnung tritt, soweit in Absatz 2, nicht anders bestimmt, am 1. Oktober 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Abweichend von Abs. 1 treten die Bestimmungen der §§ 24 Abs. 1, 1a, 1b und 1c, Abs. 3 und Abs. 8 und 24a am 1. Jänner 2023 und der §§ 12a und 25a am 1. Juli 2023 in Kraft.Abweichend von Absatz eins, treten die Bestimmungen der Paragraphen 24, Absatz eins,, 1a, 1b und 1c, Absatz 3 und Absatz 8 und 24a am 1. Jänner 2023 und der Paragraphen 12 a und 25a am 1. Juli 2023 in Kraft.
Anl. 1 K-HKH seit 03.08.2023 weggefallen.

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