Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(zu § 6 Abs. 1)
Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind
LUFT
1. | Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen | |||||||||
2. | Stickoxide und sonstige Stickstoffverbindungen | |||||||||
3. | Kohlenmonoxid | |||||||||
4. | Flüchtige organische Verbindungen | |||||||||
5. | Metalle und Metallverbindungen | |||||||||
6. | Staub, einschließlich Feinpartikel | |||||||||
7. | Asbest (Schwebeteilchen und Fasern) | |||||||||
8. | Chlor und Chlorverbindungen | |||||||||
9. | Fluor und Fluorverbindungen | |||||||||
10. | Arsen und Arsenverbindungen | |||||||||
11. | Zyanide | |||||||||
12. | Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken | |||||||||
13. | Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane |
WASSER
1. | Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden | |||||||||
2. | Phosphororganische Verbindungen | |||||||||
3. | Zinnorganische Verbindungen | |||||||||
4. | Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften | |||||||||
5. | Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe | |||||||||
6. | Zyanide | |||||||||
7. | Metalle und Metallverbindungen | |||||||||
8. | Arsen und Arsenverbindungen | |||||||||
9. | Biozide und Pflanzenschutzmittel | |||||||||
10. | Schwebestoffe | |||||||||
11. | Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate) | |||||||||
12. | Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen) | |||||||||
13. | Stoffe, die in Anhang E Abschnitt II des Wasserrechtsgesetzes 1959 angeführt sind |
(zu § 6 Abs. 1)
Verzeichnis der jedenfalls zu berücksichtigenden Schadstoffe, sofern sie für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte von Bedeutung sind
LUFT
1. | Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen | |||||||||
2. | Stickoxide und sonstige Stickstoffverbindungen | |||||||||
3. | Kohlenmonoxid | |||||||||
4. | Flüchtige organische Verbindungen | |||||||||
5. | Metalle und Metallverbindungen | |||||||||
6. | Staub, einschließlich Feinpartikel | |||||||||
7. | Asbest (Schwebeteilchen und Fasern) | |||||||||
8. | Chlor und Chlorverbindungen | |||||||||
9. | Fluor und Fluorverbindungen | |||||||||
10. | Arsen und Arsenverbindungen | |||||||||
11. | Zyanide | |||||||||
12. | Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken | |||||||||
13. | Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane |
WASSER
1. | Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden | |||||||||
2. | Phosphororganische Verbindungen | |||||||||
3. | Zinnorganische Verbindungen | |||||||||
4. | Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften | |||||||||
5. | Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe | |||||||||
6. | Zyanide | |||||||||
7. | Metalle und Metallverbindungen | |||||||||
8. | Arsen und Arsenverbindungen | |||||||||
9. | Biozide und Pflanzenschutzmittel | |||||||||
10. | Schwebestoffe | |||||||||
11. | Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate) | |||||||||
12. | Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen) | |||||||||
13. | Stoffe, die in Anhang E Abschnitt II des Wasserrechtsgesetzes 1959 angeführt sind |