§ 139c Oö. StGBG 2002

Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2023 bis 31.12.9999
Auf pädagogische Fachkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen sind die § 114 Abs. 1a sowie § 230 und § 232 Oö. GDG 2002 sinngemäß anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 19/2014, 76/2021, 13/2023)

Stand vor dem 28.02.2023

In Kraft vom 01.08.2021 bis 28.02.2023
Auf pädagogische Fachkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen sind die § 114 Abs. 1a sowie § 230 und § 232 Oö. GDG 2002 sinngemäß anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 19/2014, 76/2021, 13/2023)

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