§ 44f GbedG 1988 (weggefallen)

Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2005 bis 31.12.9999
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, bleibt die Zeit einer Karenz für Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, wirksam§ 44f GbedG 1988 seit 09.06.2005 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 21/1991, 23/2002

Stand vor dem 09.06.2005

In Kraft vom 01.01.2002 bis 09.06.2005
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, bleibt die Zeit einer Karenz für Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, wirksam§ 44f GbedG 1988 seit 09.06.2005 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 21/1991, 23/2002

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