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Gemeinden über 22.000 Einwohner
(1) In Gemeinden über 22.000 Einwohner können folgende Dienstposten festgesetzt werden:
---------------------------------------------------------------------
Anzahl Art Funktions- Verwendung
laufbahn
---------------------------------------------------------------------
1 BOö. GD 5 Leiter/in des Gemeindeamts
3 B GD 9 Geschäftsgruppenleiter/in
---------------------------------------------------------------------
(2) Die weiteren Dienstposten sind unter Bedachtnahme auf die im § 1 Abs. 2 festgelegten Grundsätze, den Verwaltungs- und Gebarungsumfang sowie besondere Umstände festzusetzen2002 seit 12.12.2019 weggefallen.
Gemeinden über 22.000 Einwohner
(1) In Gemeinden über 22.000 Einwohner können folgende Dienstposten festgesetzt werden:
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Anzahl Art Funktions- Verwendung
laufbahn
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1 BOö. GD 5 Leiter/in des Gemeindeamts
3 B GD 9 Geschäftsgruppenleiter/in
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(2) Die weiteren Dienstposten sind unter Bedachtnahme auf die im § 1 Abs. 2 festgelegten Grundsätze, den Verwaltungs- und Gebarungsumfang sowie besondere Umstände festzusetzen2002 seit 12.12.2019 weggefallen.