Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Schlussbestimmungen
(1) Die in dieser Verordnung geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
(2) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Tag in Kraft. Die Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung, LGBl. Nr. 96/2001, gilt für die Bediensteten, die unter das OöGD 2002 seit 12.12.2019 weggefallen. GBG 2001 fallen, weiter.
Schlussbestimmungen
(1) Die in dieser Verordnung geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
(2) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Tag in Kraft. Die Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung, LGBl. Nr. 96/2001, gilt für die Bediensteten, die unter das OöGD 2002 seit 12.12.2019 weggefallen. GBG 2001 fallen, weiter.