§ 17 Oö. GD 2002 (weggefallen)

Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2019 bis 31.12.9999
§ 17

Schlussbestimmungen

(1) Die in dieser Verordnung geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

(2) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Tag in Kraft. Die Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung, LGBl. Nr. 96/2001, gilt für die Bediensteten, die unter das OöGD 2002 seit 12.12.2019 weggefallen. GBG 2001 fallen, weiter.

Stand vor dem 12.12.2019

In Kraft vom 01.08.2002 bis 12.12.2019
§ 17

Schlussbestimmungen

(1) Die in dieser Verordnung geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

(2) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Tag in Kraft. Die Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung, LGBl. Nr. 96/2001, gilt für die Bediensteten, die unter das OöGD 2002 seit 12.12.2019 weggefallen. GBG 2001 fallen, weiter.

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