§ 70 GbedG 1988

Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2005 bis 31.12.9999

Dem Gemeindebeamten des Sicherheitswachdienstes gebührt eine monatliche Wachdienstzulage, die teilweise für die Bemessung des RuhegenussesRuhebezuges anrechenbar ist. Die Wachdienstzulage und der pensionsanrechenbare Teil derselben betragen:

in der Verwendungsgruppe D

inIn der Dienstklasse

Wachdienstzulage

Pensionsanrechenbarpensionsanrechenbar

I

70,86

28,71

II

76,31

34,16

III

85,03

42,88

IV

91,20

49,05

in der Verwendungsgruppe C

In der Dienstklasse

Wachdienstzulage

pensionsanrechenbar

I

88,30

44,69

II

101,74

58,14

III

113,73

70,13

IV

126,45

82,85

V, VI

143,89

100,29

Mit der Wachdienstzulage sind 15 Überstunden monatlich abgegolten.

in der Verwendungsgruppe C

in der Dienstklasse

Wachdienstzulage

Pensionsanrechenbar

I

88,30

44,69

II

1,74

58,14

III

113,73

70,13

IV

126,45

82,85

V, VI

143,89

100,29

*) Fassung LGBl.Nr. 58/2001, 20/2005

Stand vor dem 09.06.2005

In Kraft vom 01.01.2002 bis 09.06.2005

Dem Gemeindebeamten des Sicherheitswachdienstes gebührt eine monatliche Wachdienstzulage, die teilweise für die Bemessung des RuhegenussesRuhebezuges anrechenbar ist. Die Wachdienstzulage und der pensionsanrechenbare Teil derselben betragen:

in der Verwendungsgruppe D

inIn der Dienstklasse

Wachdienstzulage

Pensionsanrechenbarpensionsanrechenbar

I

70,86

28,71

II

76,31

34,16

III

85,03

42,88

IV

91,20

49,05

in der Verwendungsgruppe C

In der Dienstklasse

Wachdienstzulage

pensionsanrechenbar

I

88,30

44,69

II

101,74

58,14

III

113,73

70,13

IV

126,45

82,85

V, VI

143,89

100,29

Mit der Wachdienstzulage sind 15 Überstunden monatlich abgegolten.

in der Verwendungsgruppe C

in der Dienstklasse

Wachdienstzulage

Pensionsanrechenbar

I

88,30

44,69

II

1,74

58,14

III

113,73

70,13

IV

126,45

82,85

V, VI

143,89

100,29

*) Fassung LGBl.Nr. 58/2001, 20/2005

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