§ 1 K-LFBAO Geltungsbereich

Kärntner Land- und Fw. Berufsausbildungsordnung 1991, K-LFBAO

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz regelt die Berufsausbildung der

a)

Land- und Forstarbeiter gemäß § l Abs. 2 und 3 der Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und

b)

familieneigenen ArbeitskräfteDienstnehmer, soweit sie unter § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c und Z 2 der Kärntner Landarbeitsordnung 1995 fallen, sowie der eingetragenen Partner.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.09.2012 bis 30.04.2013

Dieses Gesetz regelt die Berufsausbildung der

a)

Land- und Forstarbeiter gemäß § l Abs. 2 und 3 der Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und

b)

familieneigenen ArbeitskräfteDienstnehmer, soweit sie unter § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a bis c und Z 2 der Kärntner Landarbeitsordnung 1995 fallen, sowie der eingetragenen Partner.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten