Oö. Fischköderverordnung (Oö. FischKV) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Fischköderverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das Verbot der Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder bei der Ausübung des FischfangesFischköderverordnung (Oö. FischköderverordnungFischKV)
StF: LGBl. Nr. 101/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 32 Abs Fundstelle seit 30.07.2020 weggefallen. 5 des Oö. Fischereigesetzes, LGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, wird verordnet:

Stand vor dem 30.07.2020

In Kraft vom 01.01.2003 bis 30.07.2020
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das Verbot der Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder bei der Ausübung des FischfangesFischköderverordnung (Oö. FischköderverordnungFischKV)
StF: LGBl. Nr. 101/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 32 Abs Fundstelle seit 30.07.2020 weggefallen. 5 des Oö. Fischereigesetzes, LGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, wird verordnet:

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