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Anwendung von Bestimmungen überdie Berg- und Schiführer
Für die Erteilung der Genehmigung, das Schluchtenführerabzeichen und den Ausweis, das Enden und Aussetzen der Genehmigung, die Pflichten der Schluchtenführer, die Versicherungspflicht und nichtentgeltliche FührungenFührungen gelten die Bestimmungen der §§ 8 §§ 2, 8 bis 16 und 18 mit der Maßgabe, dass
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Anwendung von Bestimmungen überdie Berg- und Schiführer
Für die Erteilung der Genehmigung, das Schluchtenführerabzeichen und den Ausweis, das Enden und Aussetzen der Genehmigung, die Pflichten der Schluchtenführer, die Versicherungspflicht und nichtentgeltliche FührungenFührungen gelten die Bestimmungen der §§ 8 §§ 2, 8 bis 16 und 18 mit der Maßgabe, dass
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