§ 141e GbedG 1988 (weggefallen)

Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2005 bis 31.12.9999
Für Lehrlinge, deren Ausbildungsverhältnis nach dem 30§ 141e GbedG 1988 seit 09.06.2005 weggefallen. Juni 2003 begonnen wurde, gilt die Regelung des § 136 über die Abfertigung sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 27/2003

Stand vor dem 09.06.2005

In Kraft vom 14.05.2003 bis 09.06.2005
Für Lehrlinge, deren Ausbildungsverhältnis nach dem 30§ 141e GbedG 1988 seit 09.06.2005 weggefallen. Juni 2003 begonnen wurde, gilt die Regelung des § 136 über die Abfertigung sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 27/2003

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