§ 146 GbedG 1988

Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.08.1997 bis 31.12.9999

Der Abs. 4 des*) aufgehoben durch § 17 LGBl.Nr. 64/1997ist eine Verfassungsbestimmung.

Stand vor dem 07.08.1997

In Kraft vom 14.10.1988 bis 07.08.1997

Der Abs. 4 des*) aufgehoben durch § 17 LGBl.Nr. 64/1997ist eine Verfassungsbestimmung.

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