§ 148e GbedG 1988 (weggefallen)

Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
Für Verwaltungspraktikanten und Lehrlinge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes in der Fassung LGBl. Nr. 20/2005 beschäftigt waren, sind die für sie bis dorthin geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden§ 148e GbedG 1988 seit 31.12.2010 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 27/2003, 20/2005

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 10.06.2005 bis 31.12.2010
Für Verwaltungspraktikanten und Lehrlinge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes in der Fassung LGBl. Nr. 20/2005 beschäftigt waren, sind die für sie bis dorthin geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden§ 148e GbedG 1988 seit 31.12.2010 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 27/2003, 20/2005

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