Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Dienstzeit des Landesbeamten beginnt mit dem im Ernennungsdekret festgesetzten Tag, mangels einer solchen Festsetzung an dem Tag, an welchem der Dienst tatsächlich angetreten oder – im Falle der Übernahme aus dem kündbaren in das unkündbare Dienstverhältnis – das Ernennungsdekret zugestellt wird.*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2000
Die Dienstzeit des Landesbeamten beginnt mit dem im Ernennungsdekret festgesetzten Tag, mangels einer solchen Festsetzung an dem Tag, an welchem der Dienst tatsächlich angetreten oder – im Falle der Übernahme aus dem kündbaren in das unkündbare Dienstverhältnis – das Ernennungsdekret zugestellt wird.*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2000