§ 12 Oö. TMB (weggefallen)

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999
§ 12

(1) In Fahrzeugen des Taxigewerbes ist das Rauchen nicht gestattet.

(2) Das Verzehren von Speisen und die Einnahme von Getränken ist in den Fahrzeugen während der Fahrt nicht erlaubt TMB seit 14.05.2021 weggefallen.

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 01.09.2003 bis 14.05.2021
§ 12

(1) In Fahrzeugen des Taxigewerbes ist das Rauchen nicht gestattet.

(2) Das Verzehren von Speisen und die Einnahme von Getränken ist in den Fahrzeugen während der Fahrt nicht erlaubt TMB seit 14.05.2021 weggefallen.

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