§ 13 Oö. TMB (weggefallen)

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999
Für Schülertransporte im Sinn des § 106 Abs§ 13 . 10 zweiter Satz KFG 1967 dürfen nur Personenkraftwagen verwendet werden, die eine Alarmblinkanlage (§ 19 Abs. 1a KFG 1967) aufweisenTMB seit 14.05.2021 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 9/2018)

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 01.02.2018 bis 14.05.2021
Für Schülertransporte im Sinn des § 106 Abs§ 13 . 10 zweiter Satz KFG 1967 dürfen nur Personenkraftwagen verwendet werden, die eine Alarmblinkanlage (§ 19 Abs. 1a KFG 1967) aufweisenTMB seit 14.05.2021 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 9/2018)

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