§ 12 K-GrvG Umsetzung von EU-Recht

Kärntner Grundversorgungsgesetz - K-GrvG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.02.2016 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz werden die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2003/9/EWG vom 2726. Jänner 2003Juni 2013 zur Festlegung von MindestnormenNormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaten 2003/9/EWGPersonen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), ABl. Nr. L 931180 vom 6. Februar 200329.06.2013, S 0018 bis 0025. 96, und die Richtlinie des Rates 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 212 vom 7. August 200107.08.2001, S 0012 bis 0023. 12, umgesetzt.

Stand vor dem 24.02.2016

In Kraft vom 05.07.2006 bis 24.02.2016

Durch dieses Gesetz werden die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2003/9/EWG vom 2726. Jänner 2003Juni 2013 zur Festlegung von MindestnormenNormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaten 2003/9/EWGPersonen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung), ABl. Nr. L 931180 vom 6. Februar 200329.06.2013, S 0018 bis 0025. 96, und die Richtlinie des Rates 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 212 vom 7. August 200107.08.2001, S 0012 bis 0023. 12, umgesetzt.

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