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In Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern und in Gemeinden, für die verbindliche Tarife festgelegt wurden, müssen Taxifahrzeuge mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger ausgestattet seinOö. Fahrpreisanzeiger müssen nach den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes in der jeweils geltenden Fassung geeicht seinTMB seit 14.05.2021 weggefallen.
In Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern und in Gemeinden, für die verbindliche Tarife festgelegt wurden, müssen Taxifahrzeuge mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger ausgestattet seinOö. Fahrpreisanzeiger müssen nach den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes in der jeweils geltenden Fassung geeicht seinTMB seit 14.05.2021 weggefallen.