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Legende:
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(1) Die Entgegennahme von Fahrtaufträgen darf nur in einer Betriebsstätte und in der Wohnung des Gewerbeinhabers erfolgenOö. Die Weitergabe von Fahrtaufträgen aus der Betriebsstätte des Gewerbeinhabers an seine unterwegs befindlichen mit Funk ausgestatteten Fahrzeuge ist gestattetTMB seit 14.05.2021 weggefallen.
(2) Im Sinn des Abs. 1 und § 42 Abs. 3 ist insbesondere verboten:
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(1) Die Entgegennahme von Fahrtaufträgen darf nur in einer Betriebsstätte und in der Wohnung des Gewerbeinhabers erfolgenOö. Die Weitergabe von Fahrtaufträgen aus der Betriebsstätte des Gewerbeinhabers an seine unterwegs befindlichen mit Funk ausgestatteten Fahrzeuge ist gestattetTMB seit 14.05.2021 weggefallen.
(2) Im Sinn des Abs. 1 und § 42 Abs. 3 ist insbesondere verboten:
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