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(1) Diese Verordnung tritt mit 1Oö. September 2003 in KraftTMB seit 14.05.2021 weggefallen.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.2.1994 betreffend die Betriebsordnung für das Taxi-Gewerbe, Mietwagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen und Gästewagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen in Oberösterreich, LGBl. Nr. 21/1994, in der Fassung LGBl. Nr. 91/1994 und LGBl. Nr. 73/1998 außer Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1Oö. September 2003 in KraftTMB seit 14.05.2021 weggefallen.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.2.1994 betreffend die Betriebsordnung für das Taxi-Gewerbe, Mietwagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen und Gästewagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen in Oberösterreich, LGBl. Nr. 21/1994, in der Fassung LGBl. Nr. 91/1994 und LGBl. Nr. 73/1998 außer Kraft.