§ 10 Oö. AHV (weggefallen)

Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfe-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2023 bis 31.12.9999
III. HAUPTSTÜCK

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der

Altenfachbetreuung

1. ABSCHNITT

Ergänzungsausbildung nach § 3 Abs. 3 § 10 Oö. Altenfachbetreuungs- und

Heimhilfegesetz

§ 10

Inhalte der Ausbildung

(1) Die theoretische Ergänzungsausbildung zum Altenfachbetreuer oder zur Altenfachbetreuerin für Personen, die über die Berechtigung zur beruflichen Ausübung der Pflegehilfe nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verfügen, hat 250 Unterrichtseinheiten zu umfassenAHV seit 31.03.2023 weggefallen. Dieser Ausbildung ist ein Lehrplan zugrunde zu legen.

(2) Der Lehrplan hat folgende zu Lernfeldern zusammengefasste Unterrichtsgegenstände zu enthalten und darf die angegebenen Unterrichtseinheiten je Lernfeld nicht unterschreiten:

1.

Lernfeld A: Psycho-sozialer Bereich:

90 Unterrichtseinheiten:

a)

Kommunikation mit psychisch Kranken und Sinnesbeeinträchtigten

b)

Gesprächsführung und Gruppenarbeit

c)

Psychosomatische Erscheinungen und Sucht

d)

Krisenwahrnehmung bei sich und anderen Menschen

e)

Motivierung von und Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen beteiligten Berufsgruppen

f)

Leben und Arbeiten in der Gruppe

2.

Lernfeld B: Medizinisch-pflegerischer Bereich:

40 Unterrichtseinheiten:

a)

Betreuungsplanung und Dokumentation

b)

Betreuung und Hilfe für Sterbende (Sterbebegleitung) und Verhalten bei Todesfällen

3.

Lernfeld C: Lebensgestaltung im Alter: 90 Unterrichtseinheiten:

a)

Motivierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen zur aktiven Lebensgestaltung

b)

Mobilisierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen unter Einschluss von Grundzügen therapeutischer Hilfen

c)

Milieugestaltung bei mobilen, teilstationären und stationären Formen der Hilfe und Betreuung

d)

Aktivierende und reaktivierende Maßnahmen

4.

Lernfeld D: Allgemeiner und berufskundlicher Bereich:

30 Unterrichtseinheiten:

a)

Soziologie der Institutionen

b)

Bewältigung beruflicher Belastungen

(3) Folgende Lehrziele sind in den einzelnen Bereichen der theoretischen Ausbildung nach Abs. 2 maßgeblich:

1.

Lernfeld A:

a)

Kommunikation mit psychisch Kranken und Sinnesbeeinträchtigten: die Bedeutung der Kommunikation für die soziale Integration und die Lebensqualität kennen; den Zusammenhang zwischen in ihrer Funktion beeinträchtigten Sinnesorganen, Isolation und Verhalten der Betreuungs- und Pflegebedürftigen kennen; die Bedeutung der verminderten Leistungsfähigkeit des Gehirns auf die Kommunikationsfähigkeit erkennen und unterstützende Strategien entwickeln können; Fertigkeiten entwickeln, um den drohenden "sozialen Tod" zu verhindern;

b)

Gesprächsführung und Gruppenarbeit: Grundregeln der symmetrischen Kommunikation beherrschen; Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation in Betreuungs- und Pflegesituationen anwenden können; zielgerichtete Gespräche unter Beachtung der störenden und fördernden Faktoren auf das Gespräch führen können; Prozesse in Gruppen erkennen und angemessen reagieren können;

c)

Psychosomatische Erscheinungen und Sucht: soziale, psychische und physische Entstehungszusammenhänge von Süchten und Suchterkrankungen im Alter kennen; Suchtgefahren und Symptome der Suchterkrankung erkennen und entsprechende Strategien der Intervention anwenden können;

d)

Krisenwahrnehmung bei sich und anderen Menschen: Auslöser von existentiellen Krisen kennen; ihre Anzeichen wahrnehmen können; Möglichkeiten eines Krisenmanagements erlernen und anwenden können; Techniken der Stressbewältigung erlernen und anwenden können; mit den auftretenden Belastungen so umgehen lernen, dass die eigene psychische Gesundheit gewahrt bleibt; eigene Bedürfnisse und Interessen wahrnehmen und angemessen in den Pflege- und Betreuungsprozess integrieren können;

e)

Motivierung von und Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen beteiligten Berufsgruppen: Angehörige in den Betreuungs- und Pflegeprozess einbeziehen können; die persönliche Lebenssituation von Angehörigen erkennen und deren Reaktionsweisen annehmen können; die vorgefundenen familiären Beziehungen respektieren, flexibel darauf reagieren, die Bedürfnisse der Angehörigen erfassen, sie entlasten und beratend unterstützen, Konflikte zwischen Angehörigen und alten Menschen wahrnehmen, richtig einschätzen und mit der notwendigen Rollendistanz zu einer Klärung beitragen können;

f)

Leben und Arbeiten in der Gruppe: den Zusammenhang zwischen institutionellen Rahmenbedingungen und der eigenen Tätigkeit erkennen und entsprechend reagieren; die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen anstreben, berufliche Beziehungen aufbauen und soziale Netzwerke kennen und nutzen können; für das Arbeitsfeld typische Verfahren der Teamarbeit einsetzen können; sich mit der Problematik von Gruppen vertraut machen können.

2.

Lernfeld B:

a)

Betreuungsplanung und -dokumentation: das Sozialverhalten und den Gesundheitszustand der Betreuten im Rahmen des Konzeptes der Lebensweltorientierung beobachten und entsprechend dem Leitbild der ganzheitlichen biografieunterstützten aktivierenden Betreuung dokumentieren können; auf Grund der gewonnenen Informationen situationsentsprechend vorgehen können; die Möglichkeiten relevanter Betreuungs- und Pflegekonzepte und -modelle miteinbeziehen können; Methoden der Qualitätssicherung kennen und anwenden können;

b)

Betreuung und Hilfe für Sterbende (Sterbebegleitung) und Verhalten bei Todesfällen: die Ängste und Bedürfnisse der Sterbenden beachten lernen; kultursensible Besonderheiten erkennen und berücksichtigen können; eine dem Sterbenden entsprechende und seine Intimsphäre wahrende Umgebung gestalten können; regelmäßige Prophylaxen zur Vermeidung von Schmerzen kennen und durchführen können; Gespräche und Zuhören ermöglichen und Bezugspersonen in die Betreuung einbeziehen können; die Versorgung des Verstorbenen vorbereiten und durchführen können; die Verwaltung des Nachlasses vorbereiten können; die Trauerverarbeitung unterstützen können.

3.

Lernfeld C:

a)

Motivierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen zur aktiven Lebensgestaltung: Betreuung und Pflege alter Menschen als berufliche Unterstützungsleistung von Individuen in ihrer Lebenswelt erkennen können; eine möglichst umfassende Erhaltung und Förderung ihrer Selbstkompetenz zur Grundlage des beruflichen Handelns machen können; beruflich erforderliche Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und eine gleichberechtigte Gesprächshaltung einnehmen können; zeitgemäße Modelle und praktische Beispiele der Alltagsgestaltung und Tagesstrukturierung kennen und zur Förderung der gesundheitlichen Aktivierung und sozialen Teilhabe alter Menschen einsetzen und weiterentwickeln können;

b)

Mobilisierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen unter Einschluss von Grundzügen therapeutischer Hilfen: Gefährdungen im Pflegeprozess erkennen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einleiten können; Bewegungseinschränkungen erkennen und Hilfestellung bei der Fortbewegung geben können; Techniken der sicheren und gesundheitsfördernden Lagerung und Mobilisierung unter Berücksichtigung individueller Wünsche anwenden können; unter Anleitung von Therapeuten Übungen zur Förderung der Beweglichkeit fachgerecht weiterführen können; Grundkenntnisse z.B. in Kinästhetik beherrschen;

c)

Milieugestaltung bei mobilen, teilstationären und stationären Formen der Hilfe und Betreuung: Struktur, Organisation und Dienstleistungsangebote der verschiedenen Berufsfelder kennen; Konzepte situationsangemessener und altersentsprechender Beschäftigung und sozialer und kultureller Teilhabe kennen und anwenden können; lebensraumnahe Angebote und Medien nutzen; biografieorientierte und -gestützte Aktivitäten setzen sowie kultursensible Aspekte berücksichtigen können, Möglichkeiten der Gestaltung und Aufrechterhaltung eines sicheren und unterstützenden Wohn- und Lebensraums kennen und umsetzen können; Anpassungsmöglichkeiten kennen und geeignete Hilfsmittel einsetzen können;

d)

Aktivierende und reaktivierende Maßnahmen: den Prozess des Alterns als Anlass für das berufliche Handeln erkennen; die Biografie und die soziale Situation der zu Betreuenden als Grundlage für die Planung fördernder Maßnahmen in der Alltagsgestaltung, Betreuung und Pflege heranziehen können; biografisch orientierte Interventionen setzen können; die altersabhängige Bedeutung von Sexualität und mögliche Konfliktsituationen erkennen können und angemessene Reaktionsweisen beherrschen.

4.

Lernfeld D:

a)

Soziologie der Institutionen: Organisationsstrukturen und - prozesse sowie Zuständigkeiten von Institutionen im beruflichen Umfeld in Grundzügen kennen, um die erforderlichen Kontakte effizient wahrnehmen zu können;

b)

Bewältigung beruflicher Belastungen: Zusammenhänge des Entstehens von Belastungen erkennen; Möglichkeiten beruflicher Fort- und Weiterbildung planen und nutzen; mögliche "Zeitfallen" kennen; Teamarbeit zur Vorbeugung und Bewältigung von Belastungen nutzen können.

Stand vor dem 31.03.2023

In Kraft vom 01.11.2004 bis 31.03.2023
III. HAUPTSTÜCK

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der

Altenfachbetreuung

1. ABSCHNITT

Ergänzungsausbildung nach § 3 Abs. 3 § 10 Oö. Altenfachbetreuungs- und

Heimhilfegesetz

§ 10

Inhalte der Ausbildung

(1) Die theoretische Ergänzungsausbildung zum Altenfachbetreuer oder zur Altenfachbetreuerin für Personen, die über die Berechtigung zur beruflichen Ausübung der Pflegehilfe nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verfügen, hat 250 Unterrichtseinheiten zu umfassenAHV seit 31.03.2023 weggefallen. Dieser Ausbildung ist ein Lehrplan zugrunde zu legen.

(2) Der Lehrplan hat folgende zu Lernfeldern zusammengefasste Unterrichtsgegenstände zu enthalten und darf die angegebenen Unterrichtseinheiten je Lernfeld nicht unterschreiten:

1.

Lernfeld A: Psycho-sozialer Bereich:

90 Unterrichtseinheiten:

a)

Kommunikation mit psychisch Kranken und Sinnesbeeinträchtigten

b)

Gesprächsführung und Gruppenarbeit

c)

Psychosomatische Erscheinungen und Sucht

d)

Krisenwahrnehmung bei sich und anderen Menschen

e)

Motivierung von und Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen beteiligten Berufsgruppen

f)

Leben und Arbeiten in der Gruppe

2.

Lernfeld B: Medizinisch-pflegerischer Bereich:

40 Unterrichtseinheiten:

a)

Betreuungsplanung und Dokumentation

b)

Betreuung und Hilfe für Sterbende (Sterbebegleitung) und Verhalten bei Todesfällen

3.

Lernfeld C: Lebensgestaltung im Alter: 90 Unterrichtseinheiten:

a)

Motivierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen zur aktiven Lebensgestaltung

b)

Mobilisierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen unter Einschluss von Grundzügen therapeutischer Hilfen

c)

Milieugestaltung bei mobilen, teilstationären und stationären Formen der Hilfe und Betreuung

d)

Aktivierende und reaktivierende Maßnahmen

4.

Lernfeld D: Allgemeiner und berufskundlicher Bereich:

30 Unterrichtseinheiten:

a)

Soziologie der Institutionen

b)

Bewältigung beruflicher Belastungen

(3) Folgende Lehrziele sind in den einzelnen Bereichen der theoretischen Ausbildung nach Abs. 2 maßgeblich:

1.

Lernfeld A:

a)

Kommunikation mit psychisch Kranken und Sinnesbeeinträchtigten: die Bedeutung der Kommunikation für die soziale Integration und die Lebensqualität kennen; den Zusammenhang zwischen in ihrer Funktion beeinträchtigten Sinnesorganen, Isolation und Verhalten der Betreuungs- und Pflegebedürftigen kennen; die Bedeutung der verminderten Leistungsfähigkeit des Gehirns auf die Kommunikationsfähigkeit erkennen und unterstützende Strategien entwickeln können; Fertigkeiten entwickeln, um den drohenden "sozialen Tod" zu verhindern;

b)

Gesprächsführung und Gruppenarbeit: Grundregeln der symmetrischen Kommunikation beherrschen; Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation in Betreuungs- und Pflegesituationen anwenden können; zielgerichtete Gespräche unter Beachtung der störenden und fördernden Faktoren auf das Gespräch führen können; Prozesse in Gruppen erkennen und angemessen reagieren können;

c)

Psychosomatische Erscheinungen und Sucht: soziale, psychische und physische Entstehungszusammenhänge von Süchten und Suchterkrankungen im Alter kennen; Suchtgefahren und Symptome der Suchterkrankung erkennen und entsprechende Strategien der Intervention anwenden können;

d)

Krisenwahrnehmung bei sich und anderen Menschen: Auslöser von existentiellen Krisen kennen; ihre Anzeichen wahrnehmen können; Möglichkeiten eines Krisenmanagements erlernen und anwenden können; Techniken der Stressbewältigung erlernen und anwenden können; mit den auftretenden Belastungen so umgehen lernen, dass die eigene psychische Gesundheit gewahrt bleibt; eigene Bedürfnisse und Interessen wahrnehmen und angemessen in den Pflege- und Betreuungsprozess integrieren können;

e)

Motivierung von und Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen beteiligten Berufsgruppen: Angehörige in den Betreuungs- und Pflegeprozess einbeziehen können; die persönliche Lebenssituation von Angehörigen erkennen und deren Reaktionsweisen annehmen können; die vorgefundenen familiären Beziehungen respektieren, flexibel darauf reagieren, die Bedürfnisse der Angehörigen erfassen, sie entlasten und beratend unterstützen, Konflikte zwischen Angehörigen und alten Menschen wahrnehmen, richtig einschätzen und mit der notwendigen Rollendistanz zu einer Klärung beitragen können;

f)

Leben und Arbeiten in der Gruppe: den Zusammenhang zwischen institutionellen Rahmenbedingungen und der eigenen Tätigkeit erkennen und entsprechend reagieren; die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen anstreben, berufliche Beziehungen aufbauen und soziale Netzwerke kennen und nutzen können; für das Arbeitsfeld typische Verfahren der Teamarbeit einsetzen können; sich mit der Problematik von Gruppen vertraut machen können.

2.

Lernfeld B:

a)

Betreuungsplanung und -dokumentation: das Sozialverhalten und den Gesundheitszustand der Betreuten im Rahmen des Konzeptes der Lebensweltorientierung beobachten und entsprechend dem Leitbild der ganzheitlichen biografieunterstützten aktivierenden Betreuung dokumentieren können; auf Grund der gewonnenen Informationen situationsentsprechend vorgehen können; die Möglichkeiten relevanter Betreuungs- und Pflegekonzepte und -modelle miteinbeziehen können; Methoden der Qualitätssicherung kennen und anwenden können;

b)

Betreuung und Hilfe für Sterbende (Sterbebegleitung) und Verhalten bei Todesfällen: die Ängste und Bedürfnisse der Sterbenden beachten lernen; kultursensible Besonderheiten erkennen und berücksichtigen können; eine dem Sterbenden entsprechende und seine Intimsphäre wahrende Umgebung gestalten können; regelmäßige Prophylaxen zur Vermeidung von Schmerzen kennen und durchführen können; Gespräche und Zuhören ermöglichen und Bezugspersonen in die Betreuung einbeziehen können; die Versorgung des Verstorbenen vorbereiten und durchführen können; die Verwaltung des Nachlasses vorbereiten können; die Trauerverarbeitung unterstützen können.

3.

Lernfeld C:

a)

Motivierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen zur aktiven Lebensgestaltung: Betreuung und Pflege alter Menschen als berufliche Unterstützungsleistung von Individuen in ihrer Lebenswelt erkennen können; eine möglichst umfassende Erhaltung und Förderung ihrer Selbstkompetenz zur Grundlage des beruflichen Handelns machen können; beruflich erforderliche Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und eine gleichberechtigte Gesprächshaltung einnehmen können; zeitgemäße Modelle und praktische Beispiele der Alltagsgestaltung und Tagesstrukturierung kennen und zur Förderung der gesundheitlichen Aktivierung und sozialen Teilhabe alter Menschen einsetzen und weiterentwickeln können;

b)

Mobilisierung von betreuungs- und hilfebedürftigen Menschen unter Einschluss von Grundzügen therapeutischer Hilfen: Gefährdungen im Pflegeprozess erkennen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einleiten können; Bewegungseinschränkungen erkennen und Hilfestellung bei der Fortbewegung geben können; Techniken der sicheren und gesundheitsfördernden Lagerung und Mobilisierung unter Berücksichtigung individueller Wünsche anwenden können; unter Anleitung von Therapeuten Übungen zur Förderung der Beweglichkeit fachgerecht weiterführen können; Grundkenntnisse z.B. in Kinästhetik beherrschen;

c)

Milieugestaltung bei mobilen, teilstationären und stationären Formen der Hilfe und Betreuung: Struktur, Organisation und Dienstleistungsangebote der verschiedenen Berufsfelder kennen; Konzepte situationsangemessener und altersentsprechender Beschäftigung und sozialer und kultureller Teilhabe kennen und anwenden können; lebensraumnahe Angebote und Medien nutzen; biografieorientierte und -gestützte Aktivitäten setzen sowie kultursensible Aspekte berücksichtigen können, Möglichkeiten der Gestaltung und Aufrechterhaltung eines sicheren und unterstützenden Wohn- und Lebensraums kennen und umsetzen können; Anpassungsmöglichkeiten kennen und geeignete Hilfsmittel einsetzen können;

d)

Aktivierende und reaktivierende Maßnahmen: den Prozess des Alterns als Anlass für das berufliche Handeln erkennen; die Biografie und die soziale Situation der zu Betreuenden als Grundlage für die Planung fördernder Maßnahmen in der Alltagsgestaltung, Betreuung und Pflege heranziehen können; biografisch orientierte Interventionen setzen können; die altersabhängige Bedeutung von Sexualität und mögliche Konfliktsituationen erkennen können und angemessene Reaktionsweisen beherrschen.

4.

Lernfeld D:

a)

Soziologie der Institutionen: Organisationsstrukturen und - prozesse sowie Zuständigkeiten von Institutionen im beruflichen Umfeld in Grundzügen kennen, um die erforderlichen Kontakte effizient wahrnehmen zu können;

b)

Bewältigung beruflicher Belastungen: Zusammenhänge des Entstehens von Belastungen erkennen; Möglichkeiten beruflicher Fort- und Weiterbildung planen und nutzen; mögliche "Zeitfallen" kennen; Teamarbeit zur Vorbeugung und Bewältigung von Belastungen nutzen können.

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